Erwägungsgrund 15 31989L0108
Es muß die Möglichkeit der Verwendung von Gefrierflüssigkeiten zugelassen werden, wobei es zu einem unmittelbaren Kontakt mit den tiefgefrorenen Lebensmitteln kommen kann. Infolgedessen müssen diese Flüssigkeiten hinreichend inert sein, daß sie an die Lebensmittel keine Bestandteile in einer Menge abgeben, die entweder eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen oder aber eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen kann.