Erwägungsgrund 17 31989L0108
Die für den Endverbraucher sowie für Gaststättenbetriebe, Krankenhäuser, Kantinen und ähnliche Einrichtungen bestimmten tiefgefrorenen Lebensmittel unterliegen hinsichtlich ihrer Etikettierung den Vorschriften der Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, zuletzt geändert durch die Richtlinie 86/197/EWG. Die vorliegende Richtlinie kann sich daher auf die besonderen Bestimmungen für tiefgefrorene Lebensmittel beschränken.