Erwägungsgrund 14 31992L0013
Die Auftraggeber sollten das Bescheinigungsverfahren in Anspruch nehmen können, falls sie dies wünschen. Die Mitgliedstaaten müssen ihnen die Möglichkeit dazu geben. Zu diesem Zweck können sie entweder selbst ein Verfahren einführen oder den Auftraggebern die Möglichkeit einräumen, auf das Bescheinigungsverfahren eines anderen Mitgliedstaats zurückzugreifen. Sie können die Durchführung der Prüfung Personen, Berufsgruppen oder Mitarbeitern von Institutionen übertragen.