Erwägungsgrund 16 31992L0013
Es kann sich für die Mitgliedstaaten als notwendig erweisen, im Vorgriff auf die in Europäischen Normen enthaltenen Regeln oder zusätzlich dazu Durchführungsvorschriften zu erlassen.
Es kann sich für die Mitgliedstaaten als notwendig erweisen, im Vorgriff auf die in Europäischen Normen enthaltenen Regeln oder zusätzlich dazu Durchführungsvorschriften zu erlassen.