Erwägungsgrund 8 31992L0013
Eine von diesen Wahlmöglichkeiten beinhaltet die Befugnis, in die Vergabeverfahren der Auftraggeber direkt einzugreifen, zum Beispiel durch die Aussetzung des Verfahrens oder die Aufhebung von Entscheidungen oder diskriminierenden Klauseln in Unterlagen oder Veröffentlichungen.