Erwägungsgrund 15 31996L0059
Bestimmte fachliche Aufgaben zur Umsetzung der vorliegenden Richtlinie sollten nach dem Ausschußverfahren des Artikels 18 der Richtlinie 75/442/EWG von der Kommission wahrgenommen werden.
Bestimmte fachliche Aufgaben zur Umsetzung der vorliegenden Richtlinie sollten nach dem Ausschußverfahren des Artikels 18 der Richtlinie 75/442/EWG von der Kommission wahrgenommen werden.