Erwägungsgrund 3 31996L0059
Die sichere Beseitigung der nicht wiederverwertbaren und nicht wiederverwendbaren Abfälle ist eines der Ziele der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1990 über die Abfallpolitik; dies wurde im fünften Aktionsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung bekräftigt, dessen allgemeine Ausrichtung und Strategie der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten in ihrer Entschließung vom 1. Februar 1993 gutgeheißen haben.