Erwägungsgrund 2 31996L0059
In der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen wird auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung des gesamten Problems hingewiesen, um schrittweise zu einem vollständigen Verbot der PCB/PCT zu gelangen.