Erwägungsgrund 7 31996L0059
Die Beseitigung der PCB stellt ein vorübergehendes, zeitlich begrenztes Problem dar. Verschiedene Mitgliedstaaten, die keine PCB-Beseitigungskapazität besitzen, befinden sich in einer Situation höherer Gewalt. Der Grundsatz der räumlichen Nähe muß daher flexibel ausgelegt werden, damit die europäische Solidarität in diesem Bereich zum Tragen kommen kann. Darüber hinaus müssen in der Gemeinschaft Anlagen zur Beseitigung, Dekontaminierung und Lagerung von PCB eingerichtet werden.