Erwägungsgrund 16 31996L0059
Da die Anzahl der PCB-Beseitigungs- und Dekontaminierungsanlagen gering und ihre Kapazität begrenzt ist, muß die Beseitigung und/oder die Dekontaminierung der erfaßten PCB systematisch geplant werden. Des weiteren empfiehlt es sich, für die nicht in einer Bestandsaufnahme erfaßten Geräte die Grunzüge einer Regelung für die Einsammlung und Beseitigung zu erstellen. Bei diesen Grundzügen kann erforderlichenfalls auf bestehende Verfahren für Abfälle im allgemeinen zurückgegriffen werden; sehr schwache PCB-Mengen, die praktisch nicht feststellbar sind, brauchen nicht berücksichtigt zu werden —