Erwägungsgrund 8 31996L0059
Die Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 betreffend die Beseitigung von Altöl legt den oberen Grenzwert für den Gehalt an PCB/PCT in aufbereiteten oder als Brennstoff benutzten Altölen auf 50 ppm fest.
Die Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 betreffend die Beseitigung von Altöl legt den oberen Grenzwert für den Gehalt an PCB/PCT in aufbereiteten oder als Brennstoff benutzten Altölen auf 50 ppm fest.