Erwägungsgrund 9 31996L0059
Da durch die Richtlinie 91/339/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 zur elften Änderung der Richtlinie 76/769/EWG das Inverkehrbringen bestimmter PCB-Ersatzstoffe untersagt bzw. eingeschränkt wird, müssen auch diese Stoffe vollständig beseitigt werden.