Erwägungsgrund 17 32004L0081
Die Teilnahme an bereits bestehenden oder noch einzuführenden Programmen oder Maßnahmen sollte den betroffenen Drittstaatsangehörigen die Rückkehr in ein normales soziales Leben erleichtern.
Die Teilnahme an bereits bestehenden oder noch einzuführenden Programmen oder Maßnahmen sollte den betroffenen Drittstaatsangehörigen die Rückkehr in ein normales soziales Leben erleichtern.