Erwägungsgrund 21 32004L0081
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands beteiligen sich diese Mitgliedstaaten nicht an der Annahme dieser Richtlinie, die daher vorbehaltlich von Artikel 4 dieses Protokolls weder für sie bindend noch auf sie anwendbar ist.