Erwägungsgrund 19 32004L0081
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Richtlinie die Informationen übermitteln, die im Rahmen der Tätigkeiten zur Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten zu Fragen im Bereich Justiz und Inneres ermittelt wurden.