Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft
Der Begriff „öffentliche Ordnung“ kann die Verurteilung wegen der Begehung einer schweren Straftat umfassen.
Erwägungsgrund 12 32005L0085Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen