Erwägungsgrund 4 32005L0085
Die in dieser Richtlinie niedergelegten Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft stellen somit eine erste Maßnahme im Bereich der Asylverfahren dar.
Die in dieser Richtlinie niedergelegten Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft stellen somit eine erste Maßnahme im Bereich der Asylverfahren dar.