Erwägungsgrund 30 32009L0119
In der Richtlinie 73/238/EWG ist die Schaffung eines Konsultationsgremiums vorgesehen, das die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten geplanten bzw. ergriffenen Maßnahmen erleichtern soll. In der vorliegenden Richtlinie sollte ein ähnliches Gremium vorgesehen werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen nach wie vor über Pläne für den Fall von Schwierigkeiten bei der Erdölversorgung oder der Versorgung mit Erdölerzeugnissen verfügen. Es ist außerdem sinnvoll, dass jeder Mitgliedstaat Vorkehrungen für die organisatorischen Maßnahmen im Krisenfall trifft.