Erwägungsgrund 4 32009L0119
Voraussetzung für das Erreichen dieses Ziels ist unter anderem eine Annäherung des Gemeinschaftssystems und des Systems der Internationalen Energieagentur (im Folgenden als „IEA“ bezeichnet).
Voraussetzung für das Erreichen dieses Ziels ist unter anderem eine Annäherung des Gemeinschaftssystems und des Systems der Internationalen Energieagentur (im Folgenden als „IEA“ bezeichnet).