Erwägungsgrund 32 32009L0119
Diese Richtlinie deckt alle Aspekte der Entscheidung 68/416/EWG des Rates vom 20. Dezember 1968 über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, ab oder ersetzt sie. Diese Entscheidung wird somit gegenstandslos.