Erwägungsgrund 2 32009L0126
Im Genfer Protokoll betreffend die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihrer grenzüberschreitenden Ströme werden Ziele in Bezug auf die Senkung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) festgelegt, und im Göteborger Protokoll zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon werden Emissionshöchstmengen für vier Schadstoffe — Schwefeldioxid, Stickoxide, VOC und Ammoniak — festgesetzt, wobei der Einsatz der besten verfügbaren Technologien zur Emissionsminderung vorgeschrieben wird.