Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26. November 2009 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Fall von zum Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten sollte die Menge durch die Vorschrift beschränkt werden, dass Saatgut in kleinen Packungen in Verkehr zu bringen ist, sodass die relativ hohen Kosten des in kleinen Packungen verkauften Saatguts eine mengenmäßige Beschränkung bewirken.
Erwägungsgrund 11 32009L0145Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen