Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26. November 2009 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach drei Jahren sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bestimmungen über mengenmäßige Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten und zum Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten, wirksam sind.
Erwägungsgrund 14 32009L0145Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen