Erwägungsgrund 15 32009L0030
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anreize werden weltweit einen Produktionsanstieg bei Biokraftstoffen begünstigen. Werden Biokraftstoffe aus in der Gemeinschaft produzierten Rohstoffen hergestellt, sollten sie auch die auf die Umwelt bezogenen Anforderungen für die Landwirtschaft, einschließlich der Anforderungen für den Schutz der Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern und die sozialen Anforderungen erfüllen.. Es bestehen jedoch Bedenken, dass bei der Produktion von Biokraftstoffen in bestimmten Drittländern ökologische oder soziale Mindeststandards möglicherweise nicht eingehalten werden. Daher sollten multilaterale und bilaterale Übereinkünfte sowie freiwillige internationale oder nationale Regelungen, die wesentlichen ökologischen und sozialen Erwägungen Rechnung tragen, gefördert werden, um weltweit eine nachhaltige Produktion von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen zu fördern. Gibt es keine solchen Übereinkünfte oder Regelungen, so sollten die Mitgliedstaaten von den Wirtschaftsbeteiligten Auskünfte zu diesen Fragen verlangen.