Erwägungsgrund 29 32009L0030
Um die Verwendung von Kraftstoffen mit niedrigen CO2-Emissionen zu fördern und gleichzeitig die Zielvorgaben für die Luftreinhaltung einzuhalten, sollten Erdölraffinerien Ottokraftstoffe mit niedrigem Dampfdruck möglichst in den erforderlichen Mengen bereitstellen. Da das zurzeit nicht der Fall ist, wird der zulässige Grenzwert für Dampfdrucke von Ethanolgemischen unter bestimmten Bedingungen heraufgesetzt, damit der Biokraftstoffmarkt ausgebaut werden kann.