Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Vorschriften über die Beimischung von Ethanol in Ottokraftstoffen sollten anhand der Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 98/70/EG überprüft werden. Dabei sollten insbesondere die Vorschriften über Grenzwerte für den Dampfdruck und mögliche Alternativen überprüft werden, mit denen sichergestellt werden soll, dass Ethanolgemische die zulässigen Dampfdruckgrenzwerte nicht überschreiten.
Erwägungsgrund 26 32009L0030Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen