Erwägungsgrund 34 32009L0030
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten geeignet Maßnahmen treffen, um das Inverkehrbringen von Ottokraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von 10 ppm bereits vor dem 1. Januar 2011 auf den Weg zu bringen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten geeignet Maßnahmen treffen, um das Inverkehrbringen von Ottokraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von 10 ppm bereits vor dem 1. Januar 2011 auf den Weg zu bringen.