Erwägungsgrund 8 32009L0030
Der Straßenverkehrssektor ist für etwa 20 % der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft verantwortlich. Eine Möglichkeit, diese Emissionen zu senken, besteht darin, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen bei diesen Kraftstoffen zu verringern. Dazu gibt es verschiedene Wege. Mit Blick auf das Ziel der Gemeinschaft, die Treibhausgasemissionen weiter zu senken, und den bedeutenden Anteil der Emissionen des Straßenverkehrs daran, sollte ein System eingeführt werden, das die Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen für die von ihnen gelieferten Kraftstoffe mitzuteilen und diese Emissionen ab 2011 zu senken. Die Verfahren zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Biokraftstoffen sollten mit den in der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen festgelegten Verfahren zur Berechung der Auswirkungen auf den Treibhauseffekt übereinstimmen.