Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL VI
Dieses Kapitel gilt für Anlagen, die Titandioxid produzieren.
Art. 66 32010L0075Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen