Erwägungsgrund 126 32014L0024
Die Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Entscheidungen in Vergabeverfahren sind entscheidend, um solide Verfahren, einschließlich einer effizienten Bekämpfung von Korruption und Betrug, zu gewährleisten. Öffentliche Auftraggeber sollten daher Kopien von geschlossenen Verträgen mit hohem Auftragswert aufbewahren, um interessierten Parteien den Zugang zu diesen Dokumenten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen über den Zugang zu Dokumenten gewähren zu können. Außerdem sollten die wesentlichen Elemente und Entscheidungen einzelner Vergabeverfahren in einem Vergabebericht dokumentiert werden. Um Verwaltungsaufwand weitestgehend zu vermeiden, sollte es erlaubt sein, dass der Vergabebericht auf Informationen verweist, die bereits in der entsprechenden Vergabebekanntmachung enthalten sind. Die von der Kommission verwalteten elektronischen Systeme zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen sollten auch verbessert werden, um die Eingabe von Daten zu erleichtern sowie das Extrahieren umfassender Berichte und den Datenaustausch zwischen Systemen einfacher zu gestalten.