Erwägungsgrund 131 32014L0024
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission zur Erstellung der Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen und eines Standardformulars für Eigenerklärungen entsprechende Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgeübt werden.