Erwägungsgrund 132 32014L0024
Die Durchführungsrechtsakte zu den Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die sich weder finanziell noch in Bezug auf Art und Umfang der aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen auswirken, sollten im Wege des Beratungsverfahrens verabschiedet werden. Diese Rechtsakte erfüllen einen rein administrativen Zweck und dienen dazu, die Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften zu vereinfachen.