Erwägungsgrund 35 32014L0026
Damit Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer Zugang zu Informationen über den Tätigkeitsbereich der Organisation und die Werke oder sonstigen Gegenstände, die sie repräsentiert, erhalten, sollten Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung auf hinreichend begründete Anfragen hin dazu Angaben machen. Ob und in welcher Höhe für solche Leistungen angemessene Gebühren verlangt werden dürfen und, sollte im nationalen Recht geregelt werden. Jede Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte darüber hinaus Informationen darüber veröffentlichen, wie sie organisiert ist und wie sie ihre Tätigkeit ausübt, insbesondere ihre Statuten und allgemeinen Grundsätze in Bezug auf Verwaltungskosten, Abzüge und Tarife.