Erwägungsgrund 56 32014L0026
Die Bestimmungen dieser Richtlinie lassen die Anwendung des Wettbewerbsrechts und sonstiger einschlägiger Rechtsvorschriften, beispielsweise der Vorschriften zur Vertraulichkeit, zu Geschäftsgeheimnissen, zur Privatsphäre und zum Zugang zu Dokumenten, des Vertragsrechts, der Kollisionsnormen und der Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit im Rahmen des internationalen Privatrechts sowie die Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern unberührt.