Erwägungsgrund 2 32014L0042
Organisierte kriminelle Gruppen sind grenzübergreifend tätig und erwerben zunehmend Vermögen in anderen Mitgliedstaaten als denjenigen, in denen sie ansässig sind, und in Drittstaaten. Es besteht ein wachsender Bedarf an einer wirksamen internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung und an Rechtshilfe.