Erwägungsgrund 10 32015L2060
In Bezug auf die im Übergangszeitraum gemäß der Richtlinie 2003/48/EG erhobene Quellensteuer sollten die Mitgliedstaaten zum Schutz der erworbenen Rechte der wirtschaftlichen Eigentümer weiterhin Gutschriften oder Erstattungen wie ursprünglich vorgesehen gewähren und auf Antrag Bescheinigungen ausstellen, damit die wirtschaftlichen Eigentümer sicherstellen können, dass die Quellensteuer nicht einbehalten wird.