Erwägungsgrund 4 32015L2060
Am 9. Dezember 2014 hat der Rat die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU angenommen, mit der der obligatorische automatische Informationsaustausch im Einklang mit dem globalen Standard, den der OECD-Rat im Juli 2014 veröffentlicht hatte, auf weitere Arten von Einkünften ausgedehnt und ein kohärentes, einheitliches und umfassendes unionsweites Konzept für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten im Binnenmarkt gewährleistet wurde.