Erwägungsgrund 8 32015L2060
Um die nahtlose Fortsetzung der automatischen Auskunftserteilung über Finanzkonten zu gewährleisten, sollte die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG ab dem Tag gelten, der auch als Anwendungsbeginn der Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2014/107/EU vorgesehen ist.