Erwägungsgrund 12 32017L2398
Der Wissenschaftliche Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition unterstützt die Kommission insbesondere in den Fällen, in denen es darum geht, die neuesten wissenschaftlichen Daten festzustellen, auszuwerten und eingehend zu analysieren, sowie dabei, Arbeitsplatzgrenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Gefahren, die gemäß der Richtlinie 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG auf Unionsebene festgesetzt werden müssen, vorzuschlagen. In Bezug auf die chemischen Arbeitsstoffe o-Toluidin und 2-Nitropropan lagen 2016 keine Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition vor, weshalb aus anderen Quellen gewonnene, angemessen belastbare und öffentlich verfügbare wissenschaftliche Daten berücksichtigt wurden.