Erwägungsgrund 5 32017L2398
Die Kommission nimmt auf der Grundlage der Durchführungsberichte, die nach Artikel 17a der Richtlinie 89/391/EWG des Rates alle fünf Jahre von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden, eine Bewertung der Durchführung des rechtlichen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich der Richtlinie 2004/37/EG, vor und erstattet den einschlägigen Organen und dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Advisory Committee on Safety and Health at Work — ACSH)bei Bedarf Bericht über Initiativen zur Verbesserung des Funktionierens dieses Rahmens und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge.