Erwägungsgrund 32 32017L2398
Männer und Frauen sind am Arbeitsplatz oft verschiedensten Stoffen ausgesetzt, die zu erhöhten Gesundheitsrisiken und zu negativen Auswirkungen, unter anderem auf die Fortpflanzungsorgane, einschließlich Fruchtbarkeitsstörungen oder Unfruchtbarkeit, führen und die embryonale Entwicklung sowie die Laktation beeinträchtigen können. Reproduktionstoxische Stoffe unterliegen den von der Union festgelegten Mindestvorschriften für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, insbesondere denen der Richtlinie 98/24/EG und der Richtlinie 92/85/EWG des Rates. Reproduktionstoxische Stoffe, die auch Karzinogene oder Mutagene sind, unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 2004/37/EG. Die Kommission sollte überprüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die Anwendung der in der Richtlinie 2004/37/EG festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auf alle reproduktionstoxischen Stoffe auszudehnen.