Erwägungsgrund 41 32019L0883
Mit der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Verwaltungsverfahren für den Seeverkehr durch Ausweitung der elektronischen Datenübermittlung und Straffung der Meldeformalitäten vereinfacht und harmonisiert. Mit der Erklärung von Valletta zu den Prioritäten für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2020, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Juni 2017 gebilligt hat, wurde die Kommission aufgefordert, angemessene Folgemaßnahmen zur Überarbeitung dieser Richtlinie vorzuschlagen. Die Kommission hat vom 25. Oktober 2017 bis zum 18. Januar 2018 eine öffentliche Konsultation zu den Meldeformalitäten für Schiffe durchgeführt. Am 17. Mai 2018 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Single-Window-Umfelds für den europäischen Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU übermittelt.