Erwägungsgrund 20 32019L0883
In der Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2015 mit dem Titel „Den Kreislauf schließen — Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ wurde die besondere Rolle anerkannt, die der Richtlinie 2000/59/EG in diesem Zusammenhang zukam, da damit sichergestellt wird, dass geeignete Auffangeinrichtungen für Abfall vorhanden sind, und sowohl für genügend Anreize als auch dafür gesorgt wird, dass die Entladung von Abfällen in den Einrichtungen an Land durchgesetzt wird.