Erwägungsgrund 28 32019L0883
Um zu gewährleisten, dass die Hafenauffangeinrichtungen geeignet sind, ist es unerlässlich, nach Konsultation aller einschlägigen Beteiligten den Abfallbewirtschaftungsplan weiterzuentwickeln, umzusetzen und neu zu bewerten. Möglicherweise sind benachbarte Häfen in derselben geografischen Region aus praktischen und organisatorischen Gründen daran interessiert, einen gemeinsamen Plan zu entwickeln, der die Verfügbarkeit von Hafenauffangeinrichtungen in jedem der unter diesen Plan fallenden Häfen abdeckt und gleichzeitig einen gemeinsamen administrativen Rahmen bietet.