Erwägungsgrund 12 32022L0431
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Gefährdungen gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2004/37/EG sollten die Arbeitgeber bei der Bewertung der Exposition gegenüber gefährlichen Arzneimitteln, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, besondere Aufmerksamkeit schenken, damit die Anforderung, diese Produkte zu ersetzen, nicht zulasten der Gesundheit der Patienten geht.