Erwägungsgrund 7 32022L0431
Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte sind ein wichtiger Bestandteil der in der Richtlinie 2004/37/EG festgelegten allgemeinen Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer und dürfen nicht überschritten werden. Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen sollten für alle Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxischen Stoffe festgelegt werden, bei denen das aufgrund der verfügbaren Informationen einschließlich aktueller wissenschaftlicher und technischer Daten möglich ist.