Erwägungsgrund 2 32022L0431
Durch die Festlegung von Mindestanforderungen an den Schutz der Arbeitnehmer in der Union wird mit der Richtlinie 2004/37/EG für mehr Klarheit gesorgt und zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure in den Branchen beigetragen, in denen die unter diese Richtlinie fallenden Stoffe eingesetzt werden, womit die Bedeutung des Handelns der Union in diesem Bereich unter Beweis gestellt wird.