Erwägungsgrund 5 32022L0431
Nach den neuesten wissenschaftlichen Daten können in besonderen Fällen biologische Grenzwerte erforderlich sein, um die Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen zu schützen. Daher sollten biologische Grenzwerte und entsprechende Bestimmungen in die Richtlinie 2004/37/EG aufgenommen werden.