Erwägungsgrund 14 32022L0431
Die Kommission sollte den ACSH beauftragen, die Möglichkeit der Annahme risikobasierter Methoden auf der Grundlage der verfügbaren Informationen einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten weiter zu untersuchen, mit dem Ziel, Grenzwerte für ein Expositionsniveau festzulegen, das der Gefahr einer schädlichen Wirkung, etwa der Entstehung von Krebs, entspricht, einschließlich der Möglichkeit, Grenzwerte mit einer Spanne zwischen einem oberen und einem unteren Risikoniveau festzulegen.