Erwägungsgrund 3 32022L0431
Nach den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen können reproduktionstoxische Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei erwachsenen Männern und Frauen sowie auf die Entwicklung der Kinder haben. Ähnlich wie Karzinogene oder Mutagene sind reproduktionstoxische Stoffe besonders besorgniserregende Stoffe, die schwerwiegende und unumkehrbare Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer haben können. Daher sollten auch reproduktionstoxische Stoffe im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG geregelt werden, um unter anderem die Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verbessern und für ein vergleichbares Mindestschutzniveau auf Unionsebene zu sorgen.